Wofür wir uns starkmachen

Das Altersversorgungswerk

Das Altersversorgungswerk (AVW) steht finanziell solide da. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen wie Niedrigzinsen, Pandemie und geopolitischer Krisen konnte das Risikokapital über die letzten 20 Jahre hinweg erfolgreich aufgebaut werden.

Der FVDZ unterstützt eine unabhängige und transparente Führung des AVW – frei von standespolitischer Einflussnahme.

Freiberuflichkeit als Grundprinzip

Die zahnärztliche Freiberuflichkeit gilt unabhängig von der Beschäftigungsform. Auch angestellte Zahnärzte tragen Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit und pflegen ein persönliches Verhältnis zu ihren Patienten.

Der FVDZ setzt sich für den Erhalt einer unabhängigen, patientenorientierten Berufsausübung ein – sei es in einer freien Praxis oder in einem zahnärztlich geführten MVZ.

Freiberuflichkeit als Grundlage der Berufsausübung

Der Europäische Gerichtshof stellte am 11. Oktober 2001 fest:

„Freie Berufe sind Tätigkeiten, die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen. Bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit hat das persönliche Element besondere Bedeutung, und diese Ausübung setzt auf jeden Fall eine große Selbstständigkeit bei der Vornahme der beruflichen Handlung voraus.“

Diese Freiheit wird zunehmend durch Bürokratie und staatliche Regulierungen eingeschränkt. Staatliche Eingriffe gefährden den freien Arztberuf und wirken sich generationsübergreifend demotivierend aus.

Der FVDZ setzt sich – seinem Namen entsprechend – für die uneingeschränkte Freiberuflichkeit von Selbstständigen und Angestellten ein.

EuGH erlaubt Mitgliedstaaten Verbot von Fremdinvestoren

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2024 entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten darf.

Damit stützt der EuGH die auch vom FVDZ wiederholt erhobene Forderung, den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen.  Der FVDZ fordert ein Verbot von investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren.