Bürokratieabbau – für eine effiziente Patientenversorgung
Die Bürokratielast in den Zahnarztpraxen hat ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr tragbar ist. Verwaltungsaufwand und Dokumentationspflichten binden wertvolle Arbeitszeit, die für die Patientenversorgung fehlt. Deshalb fordert der FVDZ, die Vorschläge des Normenkontrollrats zum Bürokratieabbau zügig umzusetzen. Insbesondere müssen folgende Maßnahmen realisiert werden:
- Negativdokumentation bei Standardprozessen
- Nach kritischer Prüfung die Übertragung der Zuständigkeiten für Praxisbegehungen nach dem Medizinproduktegesetz auf die Zahnärzteschaft
Darüber hinaus muss Bürokratie verursachungsgerecht bepreist werden. Die Kosten für Verwaltungsaufwand, etwa den Versicherten-Stammdatenabgleich der GKV, dürfen nicht weiter allein den Praxen aufgebürdet werden.
Während externe Vorschriften wie die DSGVO oder das MPG bereits erhebliche administrative Belastungen mit sich bringen, führen auch vertragliche Vorgaben – etwa in der PAR-Strecke oder bei UPS-Schienen – zu einer unverhältnismäßigen Bürokratisierung. Die GKV darf nicht das Ziel verfolgen, die zahnärztliche Behandlung bis ins kleinste Detail zu regulieren.
Der FVDZ fordert die politischen Entscheidungsträger auf, den zahnärztlichen Körperschaften eine effizientere und praxisnahe Selbstverwaltung zu ermöglichen. Gleichzeitig muss auch innerhalb der zahnärztlichen Selbstverwaltung Bürokratie abgebaut werden.
Der FVDZ Niedersachsen hat bereits umfangreiche Initiativen zum Bürokratieabbau ergriffen. Das Ziel ist jedoch noch nicht erreicht. Mit ihrer Stimme können Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu beitragen, diesen Prozess weiter voranzutreiben.