Begehung von Zahnarztpraxen

Zahnärztliche Praxen werden regelmäßig nach § 77 Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) von staatlichen Gewerbeaufsichts- und Gesundheitsämtern aufgesucht und überwacht. Im Rahmen dieser Besichtigung sollen sowohl die Einhaltung der oben genannten Gesetze und Verordnungen als auch die Arbeitsschutzorganisation im Rahmen einer Systemprüfung überwacht werden. Diese Kontrollen sollen die Patienten- und Arbeitssicherheit gewährleisten und sicherstellen, dass die Aufbereitungsprozesse den höchsten Qualitätsstandards entsprechen.

Unser Ziel: klare und transparente Richtlinien

  • Wir fordern eine nachvollziehbare Übersicht der in unseren Praxen zu prüfenden Anforderungen. Gleichzeitig setzen wir uns für eine sinnvolle Reduktion der Dokumentationspflichten ein, um mehr Zeit und Energie für das Wesentliche zu schaffen – die Behandlung unserer Patienten!

Es ist Zeit, Bürokratie abzubauen und Fachpersonal dort einzusetzen, wo es am meisten gebraucht wird – für die Gesundheit unserer Patienten!